Die CE-Kennzeichnung ist höchstwahrscheinlich erforderlich, wenn Sie in die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und 3 Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) 20 Produktgruppen exportieren.
Als "In-vitro-Diagnostikum" gilt jedes Medizinprodukt, bei dem es sich um ein Reagenz, ein Reagenzprodukt, einen Kalibrator, ein Kontrollmaterial, einen Satz, ein Instrument, einen Apparat, eine Ausrüstung oder ein System handelt, das einzeln oder in Kombination verwendet wird und das vom Hersteller dazu bestimmt ist, in vitro zur Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, verwendet zu werden, und zwar ausschließlich oder hauptsächlich zu dem Zweck, Informationen zu liefern: - über einen physiologischen oder pathologischen Zustand oder - über eine angeborene Anomalie oder - zur Feststellung der Sicherheit und der Verträglichkeit mit potentiellen Empfängern oder - zur Überwachung therapeutischer Maßnahmen.