Allgemeine Zertifizierungsbedingungen (GCC)
Gültig ab 13.5.2023
Diese Regeln und Bedingungen regeln URS-Dienstleistungen der System- und Produktzertifizierung.
TEIL A - BEGRIFFSBESTIMMUNG
A1 Für die Zwecke dieses VPC bedeutet URS United Registrar of Systems Ltd (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle UKAS verantwortlich ist, United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle DAkkS verantwortlich ist, United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle CAI zuständig ist, United Registrar of Systems Polska Sp.z o.o. (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle INiG zuständig ist, und gegebenenfalls die jeweiligen regionalen Vertreter der URS RR, die Audits in bestimmten Regionen (Ländern) organisieren.
A2-Kunde - Dies ist ein bestehender URS-Kunde, der bereits URS-Zertifizierungsdienste in Anspruch nimmt, oder ein Kunde, der einen Zertifizierungsservicevertrag mit URS oder über URS RR abgeschlossen hat und wird zuerst geprüft.
A3 Zertifizierungsprozess (Zertifizierung) – führt zur Überprüfung des etablierten Standards des Kunden und zur Ausstellung eines Zertifikats, in der Regel in einem Dreijahreszyklus.
A4-Zertifikat – Konformitätszertifikat.
A5 Auditor – die Person, die das Zertifizierungsaudit durchführt, indem sie den Kunden besucht und einen Bericht über das Audit schreibt.
A6 Standard – der erforderliche Standard, der vom Kunden in seinem Unternehmen festgelegt wird.
A7 Auditbericht – ein Bericht, der vom Auditor erstellt wird und die Ergebnisse des durchgeführten Besuchs enthält.
A8 Akkreditierungsstelle – ist das Subjekt, das URS eine Genehmigung zur Durchführung der Akkreditierung auf der Grundlage der Akkreditierungsbedingungen für die einzelnen Standards erteilt hat, für die URS akkreditiert ist Zertifizierung.
A9-Akkreditierung – Nachweis, dass die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung durchgeführt hat und ein Zertifikat gemäß der gültigen Zertifizierung für den jeweiligen Standard ausstellt.
A10 Erstaudit – dies ist die Einstiegsphase des Zertifizierungsprozesses, mit der ein dreijähriger Zertifizierungsprozess beginnt.
A11 Aufsichtsaudit (Überwachungsprüfung) – ein jährlicher Wiederholungsbesuch, bei dem der Abschlussprüfer eine Inspektion des gegebenen Standards durchführt.
A12 Rezertifizierungsaudit – der anschließende Zyklus, in der Regel drei Jahre lang, der dem vorherigen Zyklus folgt, in der Regel auch drei Jahre lang
A13 Sonderbesuch - kann bei Nichterfüllung aller Anforderungen gemäß der Einschätzung des Auditors durchgeführt werden.
A14 Paralleles Audit - GMP+ International führt parallele Audits bei GMP+ zertifizierten Unternehmen durch, um die Methode zu überprüfen, mit der ein Audit geplant, durchgeführt und durch die Zertifizierungsstelle gemeldet wird. Das Parallelaudit findet statt, nachdem das Audit durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt worden ist
A15 URS RR - Regional Representative fungiert als Proxy für die Kommunikation zwischen United Registrar of Systems GmbH, handelnd als Scheme Office for DakkS Accreditation, United Registrar of Systems Ltd , die als Scheme Office for UKAS Accreditation und United Registrar of Systems Czech s.r.o. fungiert. Scheme Office for CAI Accreditation und Kunde. Der regionale Vertreter unterstützt bei der Organisation des Zertifizierungsaudits. Der regionale Vertreter erhebt URS-Gebühren für Zertifizierungsprüfung und Registrierung.
A16 URS Scheme Office ist verantwortlich für die Kundenzertifizierung, Zertifizierungsaudits und Zertifizierungsentscheidungen gemäß den Bedingungen der erteilten Akkreditierung. Das URS Scheme Office hat operative, finanzielle, rechtliche und Zertifizierungsaufgaben in einer zertifizierten Organisation unter entsprechender Akkreditierung.
A17 Die Bedeutung von URS in diesen GCC bedeutet, dass das URS Scheme Office mit dem Kunden über URS RR in der Landessprache kommunizieren kann. Ebenso kann der Kunde URS RR oder URS Scheme Office informieren. URS Scheme Office
TEIL B - ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN
B1. Ablauf des Prozesses
B1.1 Wird ein Vertrag über die Durchführung des Zertifizierungsprozesses geschlossen und ist der Ablauf des Verfahrens nicht anderweitig festgelegt, gliedert sich der Zertifizierungsprozess in die folgendes: das erste Zertifizierungsaudit, bei dem erstmals ein Zertifikat erteilt wird, oder ein Rezertifizierungsaudit, bei dem ein Zertifikat zum zweiten Mal erteilt wird , und systematische Überwachungsaudits, die in Stufen zwischen Erstzertifizierung und Rezertifizierung oder zwischen Rezertifizierung und einer weiteren Rezertifizierung durchgeführt werden.
B1.2 Nach dem ersten Zertifizierungsaudit, der Ausstellung eines Zertifikats und im Laufe dessen Gültigkeit ist der Auftraggeber verpflichtet, unter den Bedingungen im Vertrag mit URS und der Akkreditierungsbedingungen, um zum entsprechenden Zeitpunkt ein Überwachungsaudit zu beginnen, das von der URS durchgeführt wird.
B1.3 Die Durchführung nachfolgender Überwachungsaudits zu den angegebenen Zeitpunkten ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikats.
B1.4 Am Ende des dreijährigen Zertifizierungsprozesses findet ein Rezertifizierungsaudit zur Verlängerung der Zertifikatsgültigkeit statt. Das Rezertifizierungsaudit muss vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit durchgeführt werden.
B1.5 Werden während des Audits schwerwiegende Abweichungen festgestellt, kann die URS die Durchführung eines zusätzlichen Audits anordnen. Die zusätzlichen Audits müssen zu dem vom URS-Auditor oder der URS-Geschäftsstelle festgelegten Zeitpunkt stattfinden .
B1.6 Basierend auf der Erfüllung der Akkreditierungsbedingungen der URS-Zertifizierungsgesellschaft können autorisierte Personen seitens der URS oder der Subjekt, die die URS akkreditiert hat, verlangen, dass Beobachtungsaudits oder spezielle Audits beim Kunden durchgeführt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solche Audits durchführen zu lassen.
B1.7 Bei wesentlichen organisatorischen Änderungen oder gewünschter Erweiterung des Zertifizierungsgegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Dokumentation zu aktualisieren und URS über alle wesentlichen Änderungen in die Organisation, die erheblichen Einfluss auf den Umfang der Zertifizierung hätte.
B1.8 Bittet der Auftraggeber URS um Erweiterung des Umfangs der zertifizierten Tätigkeiten, so kann URS in einem solchen Fall ein besonderes Audit durchführen oder den Umfang der zertifizierten Tätigkeiten im Rahmen der Überwachung oder Rezertifizierungsaudit.
B1.9 Unter Beachtung der Akkreditierungsbedingungen wird sich URS rechtzeitig mit dem Kunden in Verbindung setzen, um aktuelle Informationen und Daten zum Zwecke der Erfüllung eines Vertrag über die Erbringung von Zertifizierungsdiensten.
B1.10 Besuchen Auditoren, Beobachter oder Gutachter den Auftraggeber zur Erfüllung ihrer Pflichten, so hat der Auftraggeber für eine angemessene Schutzausrüstung zu sorgen und entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Schulung und Unterweisung vor Beginn der Arbeit. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Auditor, Inspektor oder Gutachter nicht ohne klare Aufsicht und Weisungen des Auftraggebers mit Geräten umgeht.
B2 Datum und Uhrzeit
B2.1 Der Auftraggeber kann die vorgeschlagenen Termine für durchzuführende Prüfungen angeben. Die URS prüft sie unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit und der praktizierten Form der Durchführung der Audits. Die vom Kunden angegebenen Termine sind unverbindlich und URS braucht sie nicht einzuhalten. URS und der Kunde vereinbaren zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem geplanten Audit verbindliche Termine für die Durchführung des Audits .
B2.2 Audits werden grundsätzlich zu den festgelegten verbindlichen Terminen und Zeiten durchgeführt. Wenn der Kunde bei der Vereinbarung eines Termins für das Audit nicht mitwirkt und es infolgedessen nicht möglich ist, dass das Audit in ist URS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt hat keine Auswirkungen auf andere Ansprüche wegen Schadensersatz oder sonstiger Auflagen/Pflichten. Verfügt der Auftraggeber bereits über ein gültiges Zertifikat, ist URS zudem berechtigt, dessen Gültigkeit auszusetzen oder das URS-Zertifikat oder -Zeichen zu entziehen .
B2.3 URS behält sich das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr für die Stornierung oder Verschiebung eines Audits in Rechnung zu stellen, wenn die Stornierung oder der Antrag auf Verschiebung weniger als 21 Kalendertage vor dem geplanten Audittermin erfolgt. Die Gebühr kann bis zu 50 % der Kosten für das geplante Audit betragen. Falls im Zusammenhang mit dem Audit Kosten anfallen (Reise-, Unterbringungs- oder Übersetzungskosten), werden diese auf die Gebühr aufgeschlagen.
B2.4 Unterbricht der Auftraggeber und Audit, das bereits begonnen hat oder URS unterbricht und Audit, das bereits begonnen hat und diese Kündigung auf Gründe seitens der Auftraggeber, so ist der Auftraggeber verpflichtet, entstandene Kosten seitens URS in voller Höhe des vereinbarten Preises für die jeweilige Prüfung zu ersetzen.
B2.5 Wenn an dem Ort, an dem URS eine geplante Prüfung durchführen soll, schwerwiegende Komplikationen aufgrund höherer Gewalt (Unruhen, militärische oder terroristische Aktionen) auftreten, ist URS befreit. von der Durchführung der Prüfung während des Zeitpunkts ihres Auftretens und im Umfang ihrer Folgen, auch wenn es aus diesem Grund zu Verzögerungen kommen sollte . Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über diese Komplikationen zu informieren und ihre Verpflichtungen den geänderten Bedingungen anzupassen.
B2.6 Das unangekündigte Überwachungsaudit des Standards GMP+ FSA ersetzt eines der angekündigten Überwachungsaudits während des Zertifizierungszyklus. Alle 12 Monate kann der Kunde 15 Tage in diesem Jahr festlegen , an denen das unangekündigte Überwachungsaudit nicht durchgeführt werden kann. Wenn nicht im Voraus angegeben, kann das unangekündigte Überwachungsaudit nicht abgelehnt werden. Für die Durchführung des unangekündigten Überwachungsaudits gelten folgende Vorankündigungsfristen: zwei Werktage.
B3 Bestellung von Abschlussprüfern
B3.1 URS ist berechtigt, einen Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen auszuwählen und zu bestellen, der für den jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftraggebers geeignet ist. URS behält sich das Recht vor, den Auditor/die Auditoren/Auditoren zu wechseln – Sachverständige/ Sachverständige, um Unabhängigkeit und Objektivität zu gewährleisten, oder wenn sie aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht in der Lage ist, dass der bestellte Wirtschaftsprüfer zur Verfügung steht.
B3.2 Für den Fall, dass es nicht möglich ist, einen Auditor in der Landessprache für das Audit des Kunden zur Verfügung zu stellen, hat URS das Recht, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen, der bei der Audit des Kunden. Die Anwesenheit eines Dolmetschers kann den Umfang der Prüfung erweitern. Der Kunde muss hierauf hingewiesen werden , bevor ein Audit mit dem Kunden begonnen wird. Wird ein Dolmetscher für ein Audit beim Kunden eingesetzt, wird dem Kunden der Dolmetscher in Rechnung gestellt.
B3.3 Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, mit der Durchführung der Prüfung durch einen von URS bestellten Auditor nicht einverstanden zu sein, wenn die Zusammenarbeit mit dem Auditor nicht ordnungsgemäss voranschreitet oder wenn die Auditor in signifikanter Weise nicht für die Erbringung der Dienstleistung qualifiziert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, URS unverzüglich über die Ablehnung des von URS beauftragten Audits unter Begründung der Ablehnung zu informieren. URS ist in diesem Fall verpflichtet, einen anderen Auditor zu benennen, der über die entsprechende Qualifikation verfügt.
B4 Entscheidung über die Zertifizierung
B4.1 Nach Durchführung eines Zertifizierungsaudits, eines Rezertifizierungsaudits oder eines Überwachungsaudits entscheidet die URS über die Erteilung eines Zertifikats, die Verlängerung eines Zertifikats oder Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zertifikats (je nach Situation). URS entscheidet unparteiisch auf Empfehlung der Revisionsstelle und Prüfung des Revisionsberichts.
B4.2 URS erstellt aus dem Audit einen Auditbericht über den Ablauf der Zertifizierung, den sie an den Auftraggeber weiterleitet. URS sendet dem Kunden den Auditbericht in elektronischer Form an seine Kontakt-E-Mail-Adresse .
B4.3 Im Falle einer positiven Entscheidung von URS wird ein Zertifikat für den Kunden ausgestellt und die Verwendung von Zertifizierungszeichen und Zertifizierungslogos für den Kunden ermöglicht.
B4.4 Falls der Auftraggeber im Hinblick auf die Nichterfüllung aller Anforderungen nach URS-Bewertung die Bedingungen für die Erlangung eines Zertifikats nicht erfüllt (Entscheidung über die Zertifizierung ist negativ), d.h. wenn die Ausstellung eines Zertifikats abgelehnt oder ein ausgestelltes Zertifikat zurückgezogen oder ausgesetzt wird, wird URS den Kunden darüber informieren. Die Erteilung des Zertifikats kann an zusätzliche Anforderungen geknüpft sein. Die Beseitigung von Mängeln kann z.B. beim Kunden angefordert werden. Während des Audits festgestellte Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten werden während des Besuchs am Ende des Audits mit dem Kunden besprochen . Im Falle der Feststellung von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, eine Analyse ihrer Ursachen durchzuführen und alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um Diese Mängel sollen beseitigt werden. Voraussetzung für die Erlangung (und Aufbewahrung) eines Zertifikats ist, dass der Auftraggeber alle Mängel innerhalb der vom Der Wirtschaftsprüfer und der Abschlussprüfer bewerten diese Vereinbarungen positiv. Eine zusätzliche Anforderung kann sich auch auf einen besonderen Besuch beziehen.
B4.5 Die Haftung von URS ist auch für die Durchführung der genannten festgestellten Nachbesserungsvereinbarungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Entscheidungen, die der Auftraggeber zur Berichtigung der Befunde trifft, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Auftraggebers.
B4.6 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird das Audit in der Landessprache durchgeführt und der Kunde erhält den Auditbericht in der Landessprache. Der Kunde erhält GMP + Auditberichte in lokaler und englischer Sprache.
B4.7 Der Kunde gestattet der Akkreditierungsstelle oder gegebenenfalls dem Eigentümer des GMP+-Standards – GMP+ International die Teilnahme an dem Witness-Audit und/oder dem parallelen Audit.
B5 Verstoß gegen das Zertifizierungsverfahren
B5.1 Ein erheblicher Verstoß gegen die AGB und den Vertrag liegt darin, dass der Auftraggeber die Mitwirkung verweigert und damit die Vertragserfüllung behindert und diesen Zustand trotz Appellen aufrechterhält. Zusammenarbeit und Festlegung einer entsprechenden Frist (Nichterfüllung der Anforderungen zur Beseitigung von Abweichungen, Einhaltung der geplanten Audits, Sonderbesuche); der Kunde versucht, die Ergebnisse der Bestellung zu fälschen; ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eingeleitet wurde; der Auftraggeber durchsetzbare Forderungen von URS nicht fristgerecht bezahlt hat und mit der Zahlung in Verzug bleibt.
B5.2 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vor Ablauf seiner Gültigkeit oder wenn der Vertrag von URS ohne Einhaltung der unter Punkt B5 genannten Gründe gekündigt wird, berechtigt ist , vom Auftraggeber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 33 % des Preises der Vergütung zu verlangen, die er für die die im Vertrag angegebene Leistung bis zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Bescheinigung am nächsten kommt , auch wenn noch keine Leistung oder ein Teil davon erbracht wurde.
TEIL C - VERWENDUNG VON ZERTIFIKATEN UND ZERTIFIZIERUNGSZEICHEN UND LOGO VON URS
C1 Erwirbt der Auftraggeber ein Zertifikat und ein Prüfzeichen/Logo von URS, so erhält er auch das Recht, diese Gegenstände gemäss den nachstehenden Bestimmungen zu nutzen.
C2 URS bleibt Inhaberin des Nutzungsgegenstandes und Schutzrechte an Marken und Urheberrechten am Nutzungsgegenstand . Mit der Überlassung oder Weitergabe des Nutzungsgegenstandes räumt URS dem Auftraggeber kein ausschliessliches Recht zur Nutzung im nachfolgend genannten Bereich/Umfang ein.
C3 Der zu verwendende Gegenstand darf nicht in einer Weise verwendet werden, die den Ruf von URS schädigen oder falsch interpretieren könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Nutzungsgegenstand ausschließlich unter Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, zu verwenden. Der Nutzungsgegenstand darf in der Form verwendet werden, wie er gewährt und weitergegeben wurde. Änderungen des Designs, der Farbe oder des Textes sind unzulässig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Nutzungsgegenstand teilweise zu nutzen, d.h. der Nutzungsgegenstand kann nur als Ganzes genutzt werden.
C4 Wird der Nutzungsgegenstand auch in elektronischer Form an den Auftraggeber weitergegeben, ist der Auftraggeber berechtigt, die Größe des Nutzungsgegenstandes zu ändern . Bei Größenänderungen muss der auf dem Gebrauchsgegenstand genannte Text vollständig lesbar sein und das Größenverhältnis zwischen Text und URS-Logo darf nicht gestört werden. .
C5 Der Auftraggeber ist verpflichtet , die Beziehung zwischen dem Gebrauchsgegenstand und dem Gegenstand der Zertifizierung zu wahren und den Nutzungsgegenstand ausschließlich so darzustellen, dass durchschnittliche Verbraucher im Zusammenhang mit der Benennung wahrzunehmen, die die Kontrolle, Bewertung und/oder Zertifizierung von Tätigkeiten, Prozessen , Systemen oder Qualifikationen bestätigt. Der Nutzungsgegenstand darf ausschließlich im Zusammenhang mit Tätigkeiten, Prozessen, Systemen oder Qualifikationen, für die er gewährt wurde , und ausschließlich für den Zweck, nachzuweisen, dass diese Tätigkeiten, Prozesse, Systeme oder Qualifikationen den Standards entsprechen , auf deren Grundlage sie geprüft wurden; bewertet und/oder zertifiziert.
C6 Der Nutzungsgegenstand darf ausschließlich während der auf ihm angegebenen Gültigkeitsdauer und bis zur Aussetzung oder Entziehung des Zertifikats verwendet werden. Wenn die Gültigkeitsdauer des Zertifikats abläuft, bevor eine Rezertifizierung durchgeführt wurde, können das URS-Zertifikat und -Zeichen erst verwendet werden, wenn eine neue Zertifikat wird erteilt.
C7 URS ist berechtigt, das Zertifikat in den unten genannten Fällen jederzeit einzuschränken, auszusetzen oder zu entziehen.
C7.1 ein zwischen URS und dem Auftraggeber geschlossener Zertifizierungsvertrag beendet wird;
C7.2 das erforderliche Überwachungsaudit oder ein anderes Audit durch URS nicht zum angegebenen Zeitpunkt oder nicht vollständig stattfindet;
C7.3 die von URS während eines Überwachungsaudits festgelegten Anforderungen nicht erfüllt sind;
C7.4 wenn das Ergebnis der Prüfung negativ ist und die festgestellten Mängel nicht innerhalb der von URS gesetzten Frist behoben wurden;
C7.5 der Nutzungsgegenstand nicht im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen verwendet wird;
C7.6 der Bewerber seinen ihm im Zusammenhang mit der Zertifizierung übertragenen Pflichten, insbesondere der Informationspflicht über Änderungen, nicht nachkommt oder er seinen sich daraus ergebenden Pflichten nicht nachkommt aus dem mit URS geschlossenen Vertrag, einschließlich Zahlungsverpflichtungen;
C7.7 die Bedingungen für die Erteilung eines Zertifikats nicht erfüllt sind, insbesondere bei Angabe unvollständiger oder unwahrer Daten während des Zertifizierungsprozesses;
C7.8 der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder die Aussetzung der Gültigkeit des Zertifikats beantragt;
C7.9 andere Gründe vorliegen, die zum Widerruf des Zertifikats aufgrund dieser AGB oder des Vertrages berechtigen;
C8 Im Falle des Widerrufs des Zertifikats oder des Ablaufs der Gültigkeitsdauer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung des Gegenstandes in irgendeiner Weise zu beenden, insbesondere alle Werbemaßnahmen (Unternehmensdokumente, Websites, soziale Netzwerke, Prospekte, Kataloge , Transportmittel und andere), die sich auf den Nutzungsgegenstand beziehen oder eine auf dieser Grundlage erbrachte Dienstleistung seitens URS. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, Nutzungsgegenstände zurückzugeben, die im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess stehen und deren Rückgabe URS verlangen wird. Die Originale der Zeugnisse und alle Kopien sind an die URS zurückzugeben.
C9 URS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch den berechtigten Entzug eines Zertifikats entstehen.
C10 URS haftet nicht für die unbefugte Nutzung des Gebrauchsgegenstandes .
C11 Falls sich auf dem Zertifikat, der Zertifizierungsmarke oder dem Dokument ein URS-Logo befindet , ist der Kunde berechtigt, es im Einklang mit diesen AGB zu verwenden.
C12 Ein für den GMPplus-Standard zertifizierter Kunde ist berechtigt, das GMPplus-Logo von GMP+ INTERNATIONAL zu verwenden. Ein nach GMPplus zertifizierter Kunde ist verpflichtet, die von GMP+ INTERNATIONAL festgelegten Bedingungen einzuhalten.
C13 Im Rahmen des Erstaudits und der Zertifikatserteilung wird der Kunde ausführlich mit den Regeln und Möglichkeiten zur korrekten Verwendung des Zertifizierungslogos vertraut gemacht.
C14 Im Falle des Entzugs eines Zertifikats ist URS auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Ansprüche wegen Schadensersatzforderung oder sonstiger Ansprüche.
TEIL D - AUSSETZUNG, ENTZUG, ERWEITERUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DES UMFANGS DER ZERTIFIZIERUNG
Aussetzung des D1-Zertifikats
Die Gültigkeit des Zertifikats kann sowohl aufgrund einer Kundeninitiative als auch aufgrund interner URS-Prozesse ausgesetzt werden. URS Scheme Office setzt die Gültigkeit der Bescheinigung aus, wenn: - die Aufsichtsprüfung aus Gründen, die sich aus der Der Kunde beantragt eine schriftliche Aufschiebung der Aufsichtsprüfung und das URS Scheme Office entscheidet nach Prüfung der Gründe positiv. Die Aussetzung des Zertifikats dauert bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufsichtsprüfung, deren Laufzeit festgelegt ist, jedoch nicht mehr als 6 Monate ab dem ursprünglich festgelegten Datum. , dessen Ausstellungsdatum als ursprünglich festgelegtes Datum gilt, - die Aufsichtsprüfung zeigt, dass einige Voraussetzungen für die Systemzertifizierung erfüllt sind Management nicht mehr vom Kunden angewendet werden, und gleichzeitig kann die Zertifizierungsstelle berechtigterweise davon ausgehen, dass Abweichungen innerhalb einer vorgegebenen Zeitraum, jedoch nicht mehr als 3 Monate nach Durchführung der Aufsichtsprüfung. In beiden Fällen, wenn das festgelegte Datum der Aussetzung des Zertifikats aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten wird, hat das URS Scheme Office entscheidet über den Ablauf des Zertifikats und es wird widerrufen. Der Kunde wird schriftlich über die Kündigung und den Widerruf des Zertifikats informiert.
D2-Zertifikaterweiterungen und -einschränkungen
Der Geltungsbereich des Zertifikats wird auf Wunsch des Kunden oder aufgrund der Erkenntnisse der URS bei der Überwachung/Rezertifizierung erweitert oder reduziert Rechnungsprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, URS über eine wesentliche Änderung im Unternehmen zu informieren, die zu einer Einschränkung oder Erweiterung des Zertifizierungsumfangs führen könnte .
Im Falle einer Benachrichtigung durch den Kunden fordert das URS Scheme Office die Unterlagen des Unternehmens für die Studie an und entscheidet schriftlich über die nächsten Schritte - siehe die Folgende Punkte:
D3 Zertifikatswiderruf Der Ablauf und Widerruf eines Zertifikats erfolgt automatisch, wenn:- für den Kunden Konkurs angemeldet wurde, - das Unternehmen von einem anderen Unternehmen übernommen wurde (sog. Liquidation mit einem Nachfolger),- der Vertrag über Kontrolltätigkeiten durch Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden beendet wurde,- die angegebene Gültigkeitsdauer von Das Zertifikat ist abgelaufen und der Kunde hat keine Verlängerung (Rezertifizierung) beantragt.
D4 URS hat das Recht, das Zertifikat zu widerrufen, wenn:
TEIL E - FRÜHWARNSYSTEM (EWS)
E1 Im Falle der Nichteinhaltung des festgelegten Gehalts an kontaminierenden Stoffen ist der zertifizierte GMP+-Kunde verpflichtet, dies seiner Zertifizierungsstelle ews@urs.holdings, den zuständigen Behörden zu melden. und GMP+ INTERNATIONAL und senden Sie den EWS-Bericht innerhalb von 12 Stunden nach Bestätigung der Kontamination.
E2 Zertifizierter Kunde nach ISO 45001 im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz OHSMS, muss seine Zertifizierungsstelle im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls oder Verstoßes gegen die Verordnung im Unternehmen informieren die Beteiligung der zuständigen Regulierungsstelle erfordern .
TEIL F - REKLAMATIONEN
F1 Wenn Sie eine Beschwerde gegen den von URS angebotenen Service einreichen, können Sie an die E-Mail-Adresse complaints@urs.holdings schreiben oder complaints@urs-germany.de
F2 Alle Beschwerden werden ordnungsgemäß aufgezeichnet und geprüft, und alle für notwendig erachteten Korrekturmaßnahmen werden dem Beschwerdeführer innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der URS mitgeteilt.
Hinweis:
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden und Berufungen führt nicht zu diskriminierenden Maßnahmen von URS gegen den Beschwerdeführer oder Beschwerdeführer.
F3 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm mitgeteilten Beschwerden bezüglich der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen zu registrieren und zu protokollieren und zur Verfügung zu stellen. auf Anfrage an die Zertifizierungsstelle. Der Kunde sollte auch auf der Grundlage dieser Beschwerden und etwaiger Mängel in den von der Zertifizierung abgedeckten Produkten geeignete Maßnahmen ergreifen und die entsprechenden Unterlagen ausfüllen. Das trifft auf sie zu.
Im Falle einer GMP + FSA-Zertifizierung kann GMP International auch Beschwerden behandeln. Kontaktdaten für GMP + FSA finden Sie unter https://www.gmpplus.org
TEIL G - RECHTSBEHELFE
G1 Der Kunde hat das Recht, gegen jede Entscheidung von URS innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einzulegen. Der Kunde schreibt den Aufruf an die E-Mail: appeals@urs.holdings oder appeals@urs-germany.de
G2 Innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Beschwerde bestätigt URS den Eingang schriftlich.
G3 URS dokumentiert die Entscheidung über das Ergebnis der vollständigen und gründlichen Untersuchung und leitet sie innerhalb von 30 Werktagen nach Eingang der Beschwerde an den Kunden weiter.
G4 Werden die spezifizierten URS-Massnahmen immer noch nicht als zufriedenstellend erachtet, kann der Kunde seine Beschwerde an die Akkreditierungsstelle richten.
Hinweis:
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden und Berufungen führt nicht zu diskriminierenden Maßnahmen von URS gegen den Beschwerdeführer oder Beschwerdeführer.
TEIL H - VERTRAULICHKEITSBESTIMMUNG
H1 Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt und mit Ausnahme der Zertifizierungsstelle oder gegebenenfalls der Akkreditierungsstelle oder des Eigentümers der GMP+ INTERNATIONAL standard, dürfen sie ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.
H2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen, die bereits Eigentum der offenlegenden Partei sind oder öffentlich zugänglich sind oder unabhängig von den Parteien erlangt wurden Teilnahme an den Bindungsverhältnissen in Bezug auf den Vertragsgegenstand oder wurde von einem Dritten ohne Einschränkungen bezogen.
H3 Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen gelten Informationen, die nicht als vertraulich gelten, als Informationen , die:
H4 URS wird auf der Website Informationen über zertifizierte Kunden veröffentlichen, die öffentlich zugänglich sind.
H5 Wenn die Zertifizierungsstelle gesetzlich verpflichtet oder durch vertragliche Vereinbarungen (z. B. mit der Akkreditierungsstelle) zur Freigabe vertraulicher Informationen befugt ist, wird der Kunde oder die betroffene Person wird, sofern nicht gesetzlich verboten, URS diese Informationen zur Verfügung stellen.
TEIL I - ERKLÄRUNG DER UNVERTRÄGLICHKEIT
I1 URS Scheme Office erklärt hiermit, dass es die Bedeutung der Aufrechterhaltung der Unparteilichkeit bei der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Managementsystemen versteht und aktiv verwaltet potenzielle Interessenkonflikte oder drohende Interessenkonflikte.
I2 URS Scheme Office hat interne Verfahren genehmigt , die die Objektivität aller Aktivitäten bei der Zertifizierung von Managementsystemen gewährleisten. Die notwendigen Maßnahmen werden in Bezug auf Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ergriffen. Diese fließen ein in: Unternehmensstrategie und -politik, Risikoanalyse, Zertifizierungsentscheidungen, Audits, Bewertung und Auswahl von Mitarbeitern . Sie überprüft regelmäßig die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit der URS-Mitarbeiter sowie den Umgang mit Interessenkonflikten und die Objektivität der Aktivitäten und Entscheidungen der Zertifizierungsstelle.
I3 Die Entscheidungen des URS Scheme Office im Zertifizierungsprozess basieren immer auf objektiven Compliance-Nachweisen. Interessierte Kreise haben die Möglichkeit, eine Initiative einzureichen oder eine Frage zur Unparteilichkeit an info@urs.holdings zu stellen.
TEIL J - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
J1 URS erbringt seine Dienstleistungen auf dem internationalen Markt und ist in verschiedenen Bereichen durch seine autorisierten regionalen Vertreter vertreten.
J2 Ein regionaler Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein, die die Kommunikation zwischen URS Scheme Office und dem Kunden vermittelt, den Ablauf des Zertifizierungsaudits unterstützt und erhebt Gebühren im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsaudit und der GMPplus-Registrierung auf eigenes Konto im Namen von URS.
J3 United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) ist verantwortlich für die Zertifizierung des Mandanten unter DAkkS-Akkreditierung und entscheidet über das Zertifizierungsaudit gemäß den Akkreditierungsbedingungen . Die United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht an Dritte weitergeben.
J4 United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) ist verantwortlich für die Akkreditierung des Mandanten unter UKAS-Akkreditierung und entscheidet über das Zertifizierungsaudit gemäß den Akkreditierungsbedingungen. . Die United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht an Dritte weitergeben.
J5 United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office) ist verantwortlich für die Kundenzertifizierung unter CAI-Akkreditierung und Zertifizierungsauditentscheidungen unter Akkreditierungsbedingungen. United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht an Dritte übertragen.
J6 Die Bestimmungen dieser Regeln und Bedingungen gelten innerhalb der URS für alle am Zertifizierungsprozess teilnehmenden Mitarbeitenden, einschliesslich der Regionalvertreter URS RR.
J7 Rechtsstreitigkeiten werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Europäischen Union beigelegt.