GCC

Allgemeine Zertifizierungsbedingungen (GCC)

Gültig ab 13.5.2023

Diese Regeln und Bedingungen  regeln URS-Dienstleistungen  der  System-  und  Produktzertifizierung.

 

TEIL A - BEGRIFFSBESTIMMUNG

A1 Für die Zwecke dieses VPC bedeutet URS United Registrar of Systems Ltd (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle UKAS verantwortlich ist, United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle DAkkS verantwortlich ist, United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle CAI zuständig ist, United Registrar of Systems Polska Sp.z o.o. (Scheme Office), im Folgenden URS genannt, die für die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen unter der Akkreditierungsstelle INiG zuständig ist, und gegebenenfalls die jeweiligen regionalen Vertreter der URS RR, die Audits in bestimmten Regionen (Ländern) organisieren.

A2-Kunde - Dies ist  ein  bestehender URS-Kunde, der  bereits URS-Zertifizierungsdienste  in Anspruch nimmt, oder  ein Kunde, der  einen  Zertifizierungsservicevertrag  mit URS  oder über   URS  RR abgeschlossen hat  und wird  zuerst geprüft.

A3   Zertifizierungsprozess  (Zertifizierung) – führt zur Überprüfung des  etablierten Standards  des Kunden und zur Ausstellung   eines Zertifikats, in der Regel in einem Dreijahreszyklus.

A4-Zertifikat  –   Konformitätszertifikat.

A5 Auditor – die Person, die das  Zertifizierungsaudit durchführt, indem  sie  den Kunden besucht und  einen Bericht über das Audit schreibt.

A6 Standard – der erforderliche Standard, der vom  Kunden in seinem Unternehmen festgelegt wird.

A7 Auditbericht – ein Bericht, der vom Auditor   erstellt  wird und  die Ergebnisse  des durchgeführten Besuchs enthält.

A8   Akkreditierungsstelle –  ist  das  Subjekt,  das URS eine Genehmigung zur Durchführung der  Akkreditierung auf der  Grundlage der Akkreditierungsbedingungen  für die  einzelnen Standards erteilt hat,  für   die URS  akkreditiert ist Zertifizierung.

A9-Akkreditierung  – Nachweis, dass die  Zertifizierungsstelle  die Zertifizierung  durchgeführt hat und  ein Zertifikat gemäß  der gültigen Zertifizierung für den jeweiligen Standard ausstellt.

A10 Erstaudit – dies ist die Einstiegsphase  des Zertifizierungsprozesses, mit der ein dreijähriger   Zertifizierungsprozess  beginnt.

A11 Aufsichtsaudit (Überwachungsprüfung) – ein jährlicher Wiederholungsbesuch,  bei dem der Abschlussprüfer  eine Inspektion des gegebenen   Standards durchführt.

A12 Rezertifizierungsaudit –  der  anschließende Zyklus, in der Regel drei Jahre lang, der  dem vorherigen  Zyklus folgt, in der Regel auch drei  Jahre  lang

A13   Sonderbesuch - kann bei Nichterfüllung aller Anforderungen gemäß der Einschätzung des Auditors durchgeführt  werden.

A14 Paralleles Audit - GMP+ International führt parallele Audits bei GMP+ zertifizierten Unternehmen durch, um die Methode zu überprüfen, mit der ein Audit geplant, durchgeführt und durch die Zertifizierungsstelle gemeldet wird. Das Parallelaudit findet statt, nachdem das Audit durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt worden ist

A15 URS RR - Regional Representative fungiert  als Proxy für die  Kommunikation zwischen United Registrar of Systems GmbH, handelnd als Scheme Office for DakkS Accreditation,  United Registrar  of Systems Ltd  ,   die als Scheme Office for UKAS Accreditation und United Registrar of Systems Czech s.r.o.  fungiert. Scheme Office for CAI Accreditation und Kunde.  Der regionale Vertreter unterstützt  bei der Organisation des  Zertifizierungsaudits.    Der regionale Vertreter erhebt URS-Gebühren  für Zertifizierungsprüfung und Registrierung.

A16 URS Scheme Office ist verantwortlich für die Kundenzertifizierung,  Zertifizierungsaudits und  Zertifizierungsentscheidungen gemäß den Bedingungen der erteilten Akkreditierung.  Das URS Scheme Office hat operative, finanzielle, rechtliche und Zertifizierungsaufgaben  in einer zertifizierten Organisation unter entsprechender Akkreditierung.

A17 Die Bedeutung von URS in  diesen GCC bedeutet, dass das URS Scheme Office  mit dem Kunden über URS RR in  der Landessprache  kommunizieren kann.  Ebenso kann der Kunde URS  RR oder URS Scheme Office  informieren. URS Scheme Office

 

TEIL B - ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN

B1. Ablauf des  Prozesses

B1.1 Wird ein Vertrag über die  Durchführung des Zertifizierungsprozesses geschlossen   und ist der  Ablauf des  Verfahrens nicht  anderweitig festgelegt,  gliedert sich  der   Zertifizierungsprozess in  die   folgendes: das erste Zertifizierungsaudit, bei  dem erstmals ein Zertifikat erteilt wird, oder ein Rezertifizierungsaudit, bei dem  ein Zertifikat  zum zweiten Mal erteilt  wird    ,   und systematische Überwachungsaudits, die in Stufen zwischen  Erstzertifizierung und Rezertifizierung oder   zwischen Rezertifizierung  und  einer weiteren   Rezertifizierung durchgeführt werden.

B1.2 Nach dem ersten  Zertifizierungsaudit,  der  Ausstellung eines Zertifikats und im Laufe dessen Gültigkeit  ist der  Auftraggeber verpflichtet, unter den Bedingungen im Vertrag mit URS und  der  Akkreditierungsbedingungen, um   zum entsprechenden Zeitpunkt ein Überwachungsaudit zu beginnen, das von der URS durchgeführt wird.

B1.3 Die Durchführung  nachfolgender Überwachungsaudits  zu den angegebenen Zeitpunkten ist Voraussetzung  für die  Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikats.

B1.4 Am Ende des  dreijährigen   Zertifizierungsprozesses findet  ein Rezertifizierungsaudit  zur  Verlängerung der Zertifikatsgültigkeit statt.   Das   Rezertifizierungsaudit muss vor Ablauf der  Zertifikatsgültigkeit durchgeführt werden.

B1.5   Werden  während des Audits  schwerwiegende Abweichungen festgestellt, kann die  URS die  Durchführung eines zusätzlichen Audits  anordnen.  Die zusätzlichen Audits müssen zu dem vom URS-Auditor oder der URS-Geschäftsstelle festgelegten  Zeitpunkt stattfinden  .

B1.6 Basierend auf  der Erfüllung  der  Akkreditierungsbedingungen der URS-Zertifizierungsgesellschaft  können autorisierte Personen  seitens   der URS oder der  Subjekt, die die  URS  akkreditiert  hat,  verlangen, dass Beobachtungsaudits   oder spezielle Audits beim  Kunden durchgeführt werden.  Der Auftraggeber  verpflichtet sich,  solche  Audits  durchführen zu lassen.

B1.7 Bei wesentlichen organisatorischen Änderungen  oder gewünschter Erweiterung  des Zertifizierungsgegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet,  seine Dokumentation zu aktualisieren  und  URS über alle wesentlichen Änderungen in     die  Organisation, die erheblichen Einfluss auf den Umfang der Zertifizierung hätte.

B1.8  Bittet der  Auftraggeber URS um  Erweiterung des Umfangs der zertifizierten Tätigkeiten, so kann URS  in einem solchen Fall  ein besonderes Audit durchführen oder   den Umfang der  zertifizierten  Tätigkeiten im Rahmen     der Überwachung oder   Rezertifizierungsaudit.

B1.9 Unter     Beachtung  der   Akkreditierungsbedingungen wird sich URS  rechtzeitig mit   dem Kunden in Verbindung setzen,   um aktuelle Informationen und Daten zum Zwecke der Erfüllung  eines Vertrag über die Erbringung von Zertifizierungsdiensten.

B1.10  Besuchen Auditoren, Beobachter oder Gutachter den Auftraggeber zur  Erfüllung ihrer Pflichten,  so hat der Auftraggeber für eine angemessene Schutzausrüstung zu  sorgen und  entsprechende     Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Schulung und Unterweisung vor Beginn der   Arbeit.  Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass  der  Auditor, Inspektor oder Gutachter  nicht  ohne klare Aufsicht und Weisungen  des Auftraggebers mit Geräten umgeht.

B2 Datum und Uhrzeit

B2.1 Der Auftraggeber kann die  vorgeschlagenen Termine für durchzuführende Prüfungen angeben. Die URS   prüft sie unter Berücksichtigung der  eigenen Leistungsfähigkeit  und  der  praktizierten Form der Durchführung  der Audits.  Die vom  Kunden angegebenen Termine sind unverbindlich   und URS braucht sie nicht einzuhalten. URS und der  Kunde vereinbaren  zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem geplanten Audit verbindliche Termine für die  Durchführung des Audits  .

B2.2 Audits werden grundsätzlich zu den festgelegten  verbindlichen Terminen und Zeiten durchgeführt.   Wenn der Kunde      bei  der Vereinbarung eines   Termins für das Audit nicht mitwirkt und es infolgedessen nicht  möglich ist, dass das Audit  in  ist URS   berechtigt, vom    Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt hat keine Auswirkungen auf andere Ansprüche wegen    Schadensersatz oder sonstiger Auflagen/Pflichten. Verfügt der Auftraggeber bereits über ein gültiges  Zertifikat, ist URS zudem berechtigt,  dessen Gültigkeit auszusetzen oder   das URS-Zertifikat  oder -Zeichen zu entziehen  .

B2.3 URS behält sich das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr für die Stornierung oder Verschiebung eines Audits in Rechnung zu stellen, wenn die Stornierung oder der Antrag auf Verschiebung weniger als 21 Kalendertage vor dem geplanten Audittermin erfolgt. Die Gebühr kann bis zu 50 % der Kosten für das geplante Audit betragen. Falls im Zusammenhang mit dem Audit Kosten anfallen (Reise-, Unterbringungs- oder Übersetzungskosten), werden diese auf die Gebühr aufgeschlagen.

B2.4      Unterbricht der Auftraggeber und Audit, das bereits begonnen hat  oder URS unterbricht und  Audit, das bereits  begonnen hat  und diese Kündigung auf Gründe seitens    der Auftraggeber, so ist der Auftraggeber  verpflichtet,  entstandene Kosten seitens  URS  in  voller Höhe des  vereinbarten Preises für die jeweilige Prüfung zu ersetzen.

B2.5 Wenn an   dem Ort, an dem URS  eine geplante Prüfung durchführen soll, schwerwiegende Komplikationen aufgrund höherer Gewalt (Unruhen, militärische oder terroristische Aktionen)  auftreten, ist  URS  befreit.   von der   Durchführung  der Prüfung während des Zeitpunkts   ihres Auftretens und im  Umfang ihrer Folgen, auch wenn es  aus diesem Grund zu Verzögerungen kommen sollte  .  Die Vertragsparteien  sind verpflichtet,  sich gegenseitig über diese Komplikationen zu informieren und  ihre Verpflichtungen den geänderten  Bedingungen anzupassen.

B2.6 Das unangekündigte Überwachungsaudit  des  Standards GMP+ FSA ersetzt  eines  der angekündigten  Überwachungsaudits während des  Zertifizierungszyklus.  Alle 12 Monate kann der Kunde 15 Tage in diesem Jahr  festlegen  , an denen das unangekündigte  Überwachungsaudit nicht durchgeführt werden kann.  Wenn nicht  im Voraus angegeben, kann das unangekündigte Überwachungsaudit nicht abgelehnt werden.   Für die  Durchführung  des unangekündigten  Überwachungsaudits gelten  folgende Vorankündigungsfristen: zwei Werktage.

B3 Bestellung von Abschlussprüfern

B3.1 URS ist  berechtigt,   einen Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen auszuwählen und zu bestellen, der für den jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftraggebers  geeignet ist. URS behält sich das Recht  vor, den   Auditor/die Auditoren/Auditoren zu wechseln – Sachverständige/  Sachverständige, um Unabhängigkeit und Objektivität zu gewährleisten, oder wenn sie aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht in der  Lage ist,   dass der bestellte  Wirtschaftsprüfer  zur Verfügung steht.

B3.2 Für den Fall, dass es nicht möglich  ist, einen  Auditor in  der     Landessprache  für das Audit  des Kunden zur Verfügung zu stellen,  hat URS das Recht,  einen Dolmetscher zur Verfügung zu  stellen, der bei  der  Audit des Kunden.  Die Anwesenheit  eines Dolmetschers kann den Umfang der  Prüfung  erweitern. Der Kunde muss  hierauf hingewiesen  werden  , bevor ein Audit mit dem Kunden begonnen wird.  Wird ein Dolmetscher  für     ein Audit beim Kunden  eingesetzt,  wird dem  Kunden der Dolmetscher in Rechnung gestellt.

B3.3 Der Auftraggeber ist nur  dann berechtigt,  mit der  Durchführung  der Prüfung durch einen von URS bestellten  Auditor nicht einverstanden zu sein, wenn  die Zusammenarbeit mit dem Auditor   nicht  ordnungsgemäss voranschreitet oder   wenn die   Auditor in signifikanter  Weise  nicht  für die  Erbringung der Dienstleistung qualifiziert.  Der Auftraggeber ist verpflichtet,    URS    unverzüglich über  die  Ablehnung des von  URS beauftragten Audits  unter Begründung  der  Ablehnung zu informieren. URS ist in diesem Fall  verpflichtet,  einen anderen Auditor  zu benennen, der über die entsprechende Qualifikation verfügt.

B4   Entscheidung über die Zertifizierung

B4.1   Nach Durchführung  eines   Zertifizierungsaudits, eines  Rezertifizierungsaudits oder  eines Überwachungsaudits  entscheidet die URS über die  Erteilung eines Zertifikats,  die Verlängerung eines    Zertifikats oder   Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zertifikats (je nach  Situation). URS  entscheidet unparteiisch  auf Empfehlung der  Revisionsstelle und Prüfung des Revisionsberichts.

B4.2 URS   erstellt  aus  dem Audit einen Auditbericht über den  Ablauf der Zertifizierung,  den  sie an  den Auftraggeber weiterleitet. URS  sendet dem Kunden den  Auditbericht  in elektronischer Form an seine  Kontakt-E-Mail-Adresse  .

B4.3 Im Falle einer positiven Entscheidung  von  URS  wird ein Zertifikat für den Kunden   ausgestellt und die Verwendung von Zertifizierungszeichen und     Zertifizierungslogos  für den Kunden   ermöglicht.

B4.4 Falls der Auftraggeber im Hinblick auf die    Nichterfüllung  aller Anforderungen nach URS-Bewertung  die  Bedingungen für die  Erlangung eines Zertifikats nicht erfüllt (Entscheidung über  die Zertifizierung   ist negativ),   d.h.  wenn die Ausstellung  eines Zertifikats abgelehnt oder   ein ausgestelltes Zertifikat zurückgezogen oder ausgesetzt  wird,  wird URS  den Kunden darüber informieren.  Die  Erteilung des Zertifikats kann an zusätzliche Anforderungen geknüpft sein.  Die Beseitigung von Mängeln kann    z.B. beim  Kunden angefordert werden.    Während des Audits  festgestellte Mängel oder   Verbesserungsmöglichkeiten werden  während des Besuchs am   Ende des Audits  mit dem Kunden  besprochen  . Im Falle  der  Feststellung von Mängeln ist der Kunde verpflichtet,  eine Analyse ihrer  Ursachen durchzuführen  und  alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um  Diese    Mängel sollen beseitigt  werden.  Voraussetzung  für die   Erlangung   (und  Aufbewahrung) eines Zertifikats ist, dass der  Auftraggeber  alle Mängel innerhalb der  vom   Der Wirtschaftsprüfer und der Abschlussprüfer bewerten diese Vereinbarungen positiv. Eine zusätzliche Anforderung kann sich auch auf einen besonderen Besuch beziehen.

B4.5 Die Haftung von URS ist auch für die  Durchführung der genannten festgestellten Nachbesserungsvereinbarungen  durch den Auftraggeber ausgeschlossen.   Die Entscheidungen, die der  Auftraggeber zur Berichtigung  der Befunde  trifft, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit  des Auftraggebers.

B4.6 Sofern nichts anderes schriftlich  vereinbart ist, wird das Audit  in der Landessprache  durchgeführt und  der  Kunde  erhält den Auditbericht in  der   Landessprache.  Der Kunde erhält  GMP + Auditberichte in lokaler und englischer Sprache.

B4.7 Der Kunde  gestattet der Akkreditierungsstelle  oder    gegebenenfalls dem  Eigentümer  des GMP+-Standards – GMP+ International die Teilnahme an  dem  Witness-Audit und/oder dem parallelen Audit.

B5 Verstoß gegen das Zertifizierungsverfahren

B5.1 Ein erheblicher Verstoß gegen  die  AGB  und den  Vertrag liegt darin, dass der Auftraggeber die Mitwirkung verweigert und damit die  Vertragserfüllung behindert und  diesen Zustand trotz Appellen aufrechterhält.  Zusammenarbeit und Festlegung  einer entsprechenden Frist (Nichterfüllung der  Anforderungen zur Beseitigung von  Abweichungen, Einhaltung der geplanten Audits,   Sonderbesuche);  der Kunde  versucht,  die Ergebnisse der  Bestellung zu fälschen; ein Insolvenzverfahren  gegen den Kunden eingeleitet wurde;  der   Auftraggeber durchsetzbare Forderungen von URS  nicht fristgerecht bezahlt hat und mit der Zahlung in Verzug bleibt.

B5.2 Im Falle  des Rücktritts vom  Vertrag  vor Ablauf  seiner Gültigkeit oder wenn  der  Vertrag von URS ohne Einhaltung der unter Punkt B5  genannten Gründe gekündigt wird,   berechtigt ist  ,    vom  Auftraggeber die   Zahlung  einer  Vertragsstrafe in Höhe von  33 % des  Preises der Vergütung zu verlangen,  die  er für die die im  Vertrag angegebene Leistung  bis zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Bescheinigung am nächsten kommt  , auch wenn  noch  keine Leistung oder ein Teil  davon  erbracht wurde. 

 

TEIL C - VERWENDUNG VON ZERTIFIKATEN UND ZERTIFIZIERUNGSZEICHEN UND LOGO VON URS

C1  Erwirbt der Auftraggeber ein Zertifikat und  ein Prüfzeichen/Logo von URS,  so erhält er auch das Recht, diese Gegenstände gemäss  den nachstehenden Bestimmungen zu nutzen.

C2 URS bleibt   Inhaberin  des Nutzungsgegenstandes   und Schutzrechte  an Marken und Urheberrechten am   Nutzungsgegenstand  . Mit  der Überlassung oder   Weitergabe des  Nutzungsgegenstandes räumt URS dem Auftraggeber kein ausschliessliches Recht zur Nutzung im  nachfolgend genannten Bereich/Umfang ein.

C3 Der zu verwendende  Gegenstand darf nicht in einer Weise verwendet werden, die  den Ruf von URS  schädigen oder  falsch interpretieren könnte.  Der Auftraggeber verpflichtet sich,   den  Nutzungsgegenstand ausschließlich unter Beachtung  der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb,  zu verwenden. Der  Nutzungsgegenstand darf in der Form verwendet werden, wie er gewährt und weitergegeben wurde.  Änderungen des Designs, der Farbe oder des Textes sind unzulässig.  Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Nutzungsgegenstand teilweise zu nutzen,    d.h.  der    Nutzungsgegenstand kann nur als Ganzes  genutzt werden.

C4 Wird der  Nutzungsgegenstand  auch in elektronischer Form an den Auftraggeber  weitergegeben,  ist der Auftraggeber berechtigt,  die Größe   des   Nutzungsgegenstandes zu ändern  . Bei Größenänderungen muss der auf dem  Gebrauchsgegenstand genannte Text  vollständig lesbar  sein und das  Größenverhältnis zwischen Text und URS-Logo   darf nicht   gestört werden. .

C5 Der Auftraggeber ist verpflichtet  , die   Beziehung zwischen  dem  Gebrauchsgegenstand   und dem Gegenstand  der Zertifizierung zu wahren  und  den  Nutzungsgegenstand ausschließlich so darzustellen, dass durchschnittliche    Verbraucher im  Zusammenhang  mit der Benennung wahrzunehmen, die  die Kontrolle, Bewertung und/oder  Zertifizierung von Tätigkeiten, Prozessen  , Systemen oder Qualifikationen bestätigt.   Der    Nutzungsgegenstand darf ausschließlich  im Zusammenhang mit Tätigkeiten, Prozessen, Systemen oder Qualifikationen, für  die er gewährt wurde  ,  und ausschließlich für   den  Zweck,   nachzuweisen, dass  diese Tätigkeiten, Prozesse, Systeme oder Qualifikationen den Standards  entsprechen   ,  auf deren Grundlage  sie geprüft wurden;  bewertet und/oder zertifiziert.

C6 Der   Nutzungsgegenstand darf ausschließlich während der auf ihm angegebenen Gültigkeitsdauer und bis  zur  Aussetzung oder Entziehung des Zertifikats verwendet werden.  Wenn die        Gültigkeitsdauer des Zertifikats  abläuft,  bevor eine Rezertifizierung durchgeführt wurde, können das URS-Zertifikat  und  -Zeichen erst verwendet werden, wenn eine neue    Zertifikat wird erteilt.

C7 URS ist berechtigt,  das Zertifikat  in den unten genannten Fällen jederzeit einzuschränken, auszusetzen oder zu entziehen.

C7.1 ein zwischen URS und dem Auftraggeber geschlossener  Zertifizierungsvertrag beendet wird;

C7.2    das erforderliche Überwachungsaudit  oder  ein anderes Audit durch URS  nicht zum  angegebenen Zeitpunkt oder nicht vollständig stattfindet;

C7.3 die von URS während eines Überwachungsaudits  festgelegten  Anforderungen nicht erfüllt sind;

C7.4 wenn das Ergebnis  der Prüfung  negativ ist und die festgestellten Mängel nicht  innerhalb der von URS gesetzten Frist behoben wurden;

C7.5 der Nutzungsgegenstand  nicht   im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen verwendet wird;

C7.6   der  Bewerber  seinen  ihm   im Zusammenhang mit der  Zertifizierung übertragenen Pflichten, insbesondere der Informationspflicht  über Änderungen,  nicht nachkommt oder er  seinen sich daraus ergebenden  Pflichten nicht nachkommt  aus dem mit URS  geschlossenen  Vertrag, einschließlich   Zahlungsverpflichtungen;

C7.7 die Bedingungen für die  Erteilung eines Zertifikats nicht erfüllt sind, insbesondere bei   Angabe unvollständiger oder unwahrer Daten während des Zertifizierungsprozesses;

C7.8 der  Kunde vom  Vertrag zurücktritt oder die Aussetzung der Gültigkeit  des Zertifikats beantragt;

C7.9 andere Gründe vorliegen, die  zum  Widerruf des Zertifikats  aufgrund dieser AGB oder des Vertrages berechtigen;

C8 Im Falle des Widerrufs des    Zertifikats oder des   Ablaufs der Gültigkeitsdauer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung    des  Gegenstandes in irgendeiner Weise zu beenden, insbesondere alle  Werbemaßnahmen  (Unternehmensdokumente,  Websites, soziale Netzwerke, Prospekte, Kataloge    , Transportmittel und andere), die sich auf den Nutzungsgegenstand beziehen oder  eine    auf dieser Grundlage erbrachte Dienstleistung seitens  URS.  Der Auftraggeber ist ferner   verpflichtet,   Nutzungsgegenstände zurückzugeben,  die im Zusammenhang mit  dem  Zertifizierungsprozess stehen  und deren Rückgabe URS  verlangen wird.   Die Originale der Zeugnisse und alle Kopien sind  an die URS zurückzugeben.

C9 URS  haftet nicht  für Schäden,  die dem Kunden durch den berechtigten Entzug eines Zertifikats entstehen.

C10 URS haftet nicht  für die unbefugte Nutzung  des Gebrauchsgegenstandes  .

C11 Falls sich auf dem  Zertifikat, der Zertifizierungsmarke  oder dem  Dokument ein URS-Logo befindet  ,  ist der Kunde berechtigt, es im Einklang mit  diesen AGB zu verwenden.

C12 Ein  für den GMPplus-Standard  zertifizierter Kunde ist berechtigt, das GMPplus-Logo von   GMP+ INTERNATIONAL zu verwenden. Ein  nach   GMPplus  zertifizierter Kunde ist verpflichtet,  die von GMP+ INTERNATIONAL festgelegten Bedingungen einzuhalten.

C13 Im Rahmen des   Erstaudits und   der   Zertifikatserteilung wird der Kunde  ausführlich mit den Regeln und Möglichkeiten zur   korrekten Verwendung    des  Zertifizierungslogos vertraut gemacht.

C14 Im   Falle des Entzugs eines Zertifikats ist URS  auch berechtigt,  vom Vertrag zurückzutreten.  Dies hat keine Auswirkungen auf andere Ansprüche  wegen   Schadensersatzforderung  oder sonstiger Ansprüche.

 

TEIL D - AUSSETZUNG, ENTZUG, ERWEITERUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DES UMFANGS DER ZERTIFIZIERUNG

Aussetzung des D1-Zertifikats

Die Gültigkeit      des Zertifikats kann sowohl aufgrund  einer  Kundeninitiative  als auch aufgrund  interner URS-Prozesse  ausgesetzt werden. URS Scheme Office setzt   die      Gültigkeit  der  Bescheinigung aus,    wenn: -  die  Aufsichtsprüfung aus Gründen,  die sich aus  der   Der  Kunde beantragt eine schriftliche Aufschiebung der  Aufsichtsprüfung und das URS Scheme Office entscheidet nach Prüfung der Gründe positiv.  Die Aussetzung des Zertifikats dauert bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der  Aufsichtsprüfung, deren Laufzeit  festgelegt  ist, jedoch nicht mehr als 6 Monate ab dem ursprünglich festgelegten  Datum.  ,   dessen   Ausstellungsdatum  als  ursprünglich festgelegtes Datum gilt, -  die  Aufsichtsprüfung zeigt, dass einige Voraussetzungen für die  Systemzertifizierung erfüllt sind Management nicht mehr vom  Kunden angewendet werden, und     gleichzeitig kann  die Zertifizierungsstelle  berechtigterweise davon ausgehen,  dass Abweichungen innerhalb einer vorgegebenen   Zeitraum, jedoch nicht mehr als 3 Monate nach Durchführung der  Aufsichtsprüfung. In beiden Fällen, wenn das  festgelegte Datum der Aussetzung des Zertifikats aus Gründen,  die  der  Kunde zu vertreten hat,  nicht eingehalten  wird, hat das URS Scheme   Office  entscheidet  über den Ablauf des Zertifikats und es  wird widerrufen.   Der Kunde wird  schriftlich über die Kündigung und  den Widerruf des Zertifikats   informiert.

D2-Zertifikaterweiterungen  und -einschränkungen

Der Geltungsbereich     des Zertifikats wird auf  Wunsch des Kunden  oder  aufgrund  der  Erkenntnisse der  URS bei   der Überwachung/Rezertifizierung    erweitert oder reduziert Rechnungsprüfung. Der Kunde ist verpflichtet,   URS über eine wesentliche Änderung im Unternehmen zu informieren, die  zu einer Einschränkung oder Erweiterung des  Zertifizierungsumfangs führen könnte  .

Im Falle einer Benachrichtigung durch den Kunden fordert das URS Scheme Office  die Unterlagen des Unternehmens  für die Studie  an und  entscheidet schriftlich über  die  nächsten Schritte - siehe die  Folgende Punkte:

D3    Zertifikatswiderruf Der Ablauf und Widerruf eines  Zertifikats erfolgt automatisch,   wenn:- für  den Kunden Konkurs angemeldet  wurde, - das Unternehmen  von einem anderen Unternehmen übernommen wurde  (sog.  Liquidation mit einem Nachfolger),- der Vertrag über Kontrolltätigkeiten  durch Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden beendet  wurde,- die angegebene Gültigkeitsdauer  von  Das Zertifikat ist abgelaufen und der Kunde hat keine   Verlängerung (Rezertifizierung) beantragt.

D4 URS hat das  Recht, das  Zertifikat zu widerrufen,  wenn:

 

 

TEIL E - FRÜHWARNSYSTEM (EWS)

E1   Im Falle der   Nichteinhaltung  des festgelegten Gehalts an kontaminierenden Stoffen  ist der zertifizierte GMP+-Kunde verpflichtet, dies seiner Zertifizierungsstelle ews@urs.holdings, den zuständigen Behörden zu  melden.  und  GMP+ INTERNATIONAL und senden Sie den EWS-Bericht  innerhalb  von 12 Stunden nach Bestätigung der Kontamination.

E2 Zertifizierter Kunde nach ISO 45001   im  Bereich  Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz OHSMS, muss seine Zertifizierungsstelle im  Falle eines schwerwiegenden  Vorfalls oder Verstoßes gegen  die Verordnung im Unternehmen informieren   die Beteiligung der  zuständigen Regulierungsstelle erfordern  .

 

TEIL F - REKLAMATIONEN

F1 Wenn Sie eine Beschwerde gegen den von URS  angebotenen Service einreichen,  können Sie an die E-Mail-Adresse  complaints@urs.holdings schreiben oder complaints@urs-germany.de

F2   Alle Beschwerden werden  ordnungsgemäß aufgezeichnet und geprüft, und alle  für   notwendig   erachteten Korrekturmaßnahmen     werden dem Beschwerdeführer innerhalb von  30 Werktagen nach Erhalt der  URS mitgeteilt.

Hinweis:

Die  Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden und Berufungen führt nicht  zu diskriminierenden  Maßnahmen von URS gegen den Beschwerdeführer   oder Beschwerdeführer.

F3  Der Kunde ist verpflichtet,   alle ihm mitgeteilten  Beschwerden  bezüglich der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen  zu registrieren und zu protokollieren und  zur  Verfügung zu stellen.   auf Anfrage an die  Zertifizierungsstelle.  Der Kunde sollte auch auf der   Grundlage dieser Beschwerden  und  etwaiger Mängel in den von der  Zertifizierung abgedeckten Produkten  geeignete Maßnahmen ergreifen und  die entsprechenden Unterlagen ausfüllen.   Das trifft auf sie zu.

Im Falle einer GMP  + FSA-Zertifizierung kann GMP International  auch Beschwerden behandeln.  Kontaktdaten  für GMP + FSA finden Sie  unter https://www.gmpplus.org

 

TEIL G - RECHTSBEHELFE

G1 Der Kunde hat das Recht, gegen  jede Entscheidung von  URS innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einzulegen.  Der Kunde schreibt den Aufruf an die E-Mail: appeals@urs.holdings oder appeals@urs-germany.de

G2 Innerhalb von 10 Werktagen  nach  Eingang der Beschwerde bestätigt  URS  den Eingang schriftlich.

G3 URS dokumentiert  die Entscheidung über das Ergebnis  der vollständigen  und gründlichen Untersuchung und leitet sie innerhalb von  30 Werktagen nach Eingang  der Beschwerde an den Kunden weiter.

G4 Werden die  spezifizierten URS-Massnahmen  immer noch nicht  als zufriedenstellend erachtet,  kann der Kunde seine Beschwerde an die  Akkreditierungsstelle richten.

Hinweis:

Die  Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Beschwerden und Berufungen führt nicht  zu diskriminierenden  Maßnahmen von URS gegen den Beschwerdeführer   oder Beschwerdeführer.

 

TEIL H - VERTRAULICHKEITSBESTIMMUNG

H1 Alle  zur Verfügung gestellten Informationen werden  streng vertraulich behandelt und mit Ausnahme der  Zertifizierungsstelle oder   gegebenenfalls der Akkreditierungsstelle oder  des Eigentümers   der  GMP+ INTERNATIONAL standard,  dürfen sie ohne Zustimmung des Kunden nicht  an Dritte  weitergegeben werden.

H2  Die Geheimhaltungsverpflichtung  bezieht sich nicht  auf Informationen,  die  bereits Eigentum der offenlegenden Partei  sind oder  öffentlich zugänglich sind oder unabhängig von den Parteien  erlangt wurden Teilnahme an       den  Bindungsverhältnissen  in Bezug auf den Vertragsgegenstand oder wurde  von einem Dritten ohne Einschränkungen  bezogen.

H3 Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen gelten Informationen, die nicht als  vertraulich gelten,  als Informationen  , die:

 

H4 URS wird  auf der Website Informationen über zertifizierte Kunden veröffentlichen, die öffentlich zugänglich sind.

H5 Wenn die  Zertifizierungsstelle gesetzlich verpflichtet oder  durch vertragliche Vereinbarungen (z. B. mit der  Akkreditierungsstelle)  zur Freigabe vertraulicher Informationen  befugt ist,  wird  der  Kunde oder die betroffene Person   wird, sofern nicht  gesetzlich  verboten, URS  diese Informationen zur Verfügung stellen.

 

TEIL I - ERKLÄRUNG DER UNVERTRÄGLICHKEIT

I1 URS Scheme Office   erklärt hiermit, dass es die Bedeutung der  Aufrechterhaltung der  Unparteilichkeit bei  der  Durchführung  von  Aktivitäten im Zusammenhang mit  der Zertifizierung von Managementsystemen  versteht  und aktiv verwaltet  potenzielle Interessenkonflikte   oder drohende     Interessenkonflikte.

I2 URS Scheme Office hat  interne Verfahren genehmigt  , die die Objektivität aller Aktivitäten bei der Zertifizierung von Managementsystemen  gewährleisten.  Die notwendigen Maßnahmen werden  in Bezug auf Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ergriffen. Diese fließen  ein in: Unternehmensstrategie  und -politik, Risikoanalyse,  Zertifizierungsentscheidungen, Audits, Bewertung und Auswahl von Mitarbeitern  . Sie  überprüft regelmäßig die  Unabhängigkeit, Unparteilichkeit  und Glaubwürdigkeit der URS-Mitarbeiter sowie  den Umgang mit       Interessenkonflikten   und  die Objektivität der Aktivitäten  und Entscheidungen  der Zertifizierungsstelle.

I3 Die Entscheidungen des  URS Scheme Office im  Zertifizierungsprozess  basieren immer  auf objektiven Compliance-Nachweisen.  Interessierte Kreise haben die Möglichkeit,  eine  Initiative einzureichen oder eine Frage zur Unparteilichkeit an info@urs.holdings zu stellen.

 

TEIL J - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

J1 URS erbringt seine  Dienstleistungen auf dem internationalen Markt und ist  in verschiedenen Bereichen durch seine autorisierten regionalen Vertreter vertreten.

J2 Ein regionaler Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person  sein, die die Kommunikation zwischen URS Scheme Office und dem Kunden vermittelt,  den  Ablauf  des Zertifizierungsaudits unterstützt und   erhebt Gebühren im Zusammenhang mit dem    Zertifizierungsaudit und  der GMPplus-Registrierung  auf eigenes Konto  im Namen von URS.

J3 United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) ist  verantwortlich für die Zertifizierung des Mandanten unter DAkkS-Akkreditierung  und entscheidet über das Zertifizierungsaudit  gemäß den Akkreditierungsbedingungen . Die United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht  an Dritte weitergeben.

J4 United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) ist verantwortlich für die Akkreditierung  des Mandanten unter UKAS-Akkreditierung  und entscheidet über das   Zertifizierungsaudit gemäß den  Akkreditierungsbedingungen. . Die United Registrar of Systems GmbH (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht  an Dritte weitergeben.

J5 United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office) ist verantwortlich für die Kundenzertifizierung  unter  CAI-Akkreditierung  und  Zertifizierungsauditentscheidungen  unter  Akkreditierungsbedingungen. United Registrar of Systems Czech s.r.o. (Scheme Office) wird diese Verantwortung nicht  an Dritte übertragen.

J6 Die Bestimmungen dieser Regeln und Bedingungen gelten innerhalb der URS für alle am   Zertifizierungsprozess teilnehmenden Mitarbeitenden, einschliesslich der Regionalvertreter  URS RR.

J7  Rechtsstreitigkeiten  werden  in Übereinstimmung mit den Gesetzen der  Europäischen Union  beigelegt.

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