Ethischer Kodex URS GmbH

Zweck und Verbindlichkeit

Der Ethikkodex für Auditoren, Begutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal der URS GmbH (im Folgenden als Kodex bezeichnet) wurde zum Zweck der methodischen Anleitung ihres Verhaltens und des schlüssigen Nachweises dieser Verpflichtung gegenüber den auditierten Organisationen und Personen.

Der Kodex gilt für das Verhalten von Auditoren, Gutachtern, Experten und Verwaltungsmitarbeitern in allen Phasen des Audits, auch außerhalb der Durchführung von Aufgaben, die zur Beurteilung der Einhaltung bestimmter Anforderungen durch eine Organisation führen.

Er ist für alle Auditoren, Gutachter, Sachverständigen und Verwaltungsmitarbeiter verbindlich, die für die URS GmbH und die Regionalvertretungen der URS Joint Ventures (z. B. URS Czech, URS Polska, URS Slovak, URS Ukraine, URS Hungary) tätig sind (nachstehend URS genannt).

Grundlegende Verpflichtungen

Die Prüfer, Gutachter, Sachverständigen und das Verwaltungspersonal von URS müssen ihre Tätigkeit stets nach bestem Wissen und Gewissen, ehrlich und aufrichtig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften ausüben.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal sind verpflichtet, bei ihren Handlungen auf persönliche Interessen zu verzichten.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal sind verpflichtet, jederzeit im Interesse der Parteien zu handeln, denen sie vertraglich verpflichtet sind (URS und deren Kunden), und zwar im Rahmen eines gültigen Auftrags der leitenden Zertifizierungsstelle zur Durchführung bestimmter Handlungen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen ihre fachliche Kompetenz und ihre persönlichen Qualitäten weiterentwickeln, so dass sie stets über aktuelles Wissen in ihrem Bereich verfügen, mit den Fragen des Bereichs und den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften vertraut sind.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen Verantwortung übernehmen und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um das öffentliche Interesse in Fragen der Gesundheit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu wahren.

Verpflichtungen gegenüber URS und seinen Kunden und Unparteilichkeit

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen stets so handeln, dass die Würde und der Ruf ihres Berufs, der geprüften Organisation und von URS gewahrt bleiben.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal dürfen den Ruf konkurrierender Organisationen nicht schädigen. Jede Darstellung dieser Organisationen muss sachlich und korrekt sein.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen Tätigkeiten vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt mit ihrem Prüfungsberuf führen könnten. Wenn sie feststellen, dass ihre Unparteilichkeit und Objektivität gefährdet sein könnte, müssen sie den Leiter der Zertifizierungsstelle davon in Kenntnis setzen und von solchen Tätigkeiten Abstand nehmen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal bestätigen ihre Unparteilichkeit, wenn sie von URS einen Auftrag für ein Audit vor Ort erhalten.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal dürfen nicht wissentlich Arbeiten ausführen, für die sie nicht die entsprechende Kompetenz und Befugnis besitzen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, streng vertraulich behandeln, es sei denn, sie wurden von Kunden oder anderen interessierten Parteien ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben oder sind gesetzlich oder von der Akkreditierungsstelle zur Weitergabe verpflichtet.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal dürfen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, weder zu ihrem eigenen Vorteil noch zum Vorteil Dritter missbrauchen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal dürfen nicht aus mangelnden Kenntnissen und Erfahrungen des Arbeitgebers oder Kunden Nutzen ziehen.

Auditoren, Überprüfer, Sachverständige und Verwaltungspersonal behalten das Gewicht aller Bewertungsergebnisse bei und verlangen Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungsmitarbeiter müssen URS und seinen Kunden stets rechtzeitig objektive und relevante Informationen zur Verfügung stellen.

Auditoren, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungsmitarbeiter dürfen keine Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile von Kunden oder anderen interessierten Parteien annehmen.

Bei der Kommunikation mit den Kunden haben die Prüfer von Gesprächen über die politische Lage, Religion und andere sensible Themen abzusehen.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal sind gehalten, bei Kundenkontakten angemessene formelle Kleidung zu tragen, die der Bedeutung der Situation, aber auch der Situation am Prüfungsort Rechnung trägt.

Zusammenarbeit zwischen Auditoren, Gutachtern, Sachverständigen und Verwaltungspersonal

Auditoren, Überprüfer, Sachverständige und Verwaltungspersonal müssen die unter ihrer fachlichen Anleitung arbeitenden Personen angemessen beaufsichtigen und sie dazu ermutigen, ihre fachliche Kompetenz zu entwickeln.

Prüfer, Gutachter, Sachverständige und Verwaltungspersonal, die in einem Team arbeiten, müssen sich während des Prüfungsverfahrens gegenseitig unterstützen und respektieren und stets im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Prüfung und der Verwaltung der Prüfung handeln.

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